 

ASA-Gütesiegel
Unsere Zuchtordnung soll gewährleisten, dass
Welpen aus ASA-Zucht die bestmöglichen Voraussetzungen mitbekommen
und alles menschenmögliche getan wird, damit die zukünftigen
Aussie-Besitzer möglichst viel und möglichst lange Freude an
ihren neuen vierbeinigen Hausgenossen haben. Das ASA-Gütesiegel soll gegenüber dem Welpeninteressenten dokumentieren,
dass der Züchter darüber hinaus zusätzliche Voraussetzungen
erfüllt hat.
Folgende Gütesiegel sind zur Zeit vom ASA ausgestellt und gültig:
Zuchtstätten mit ASA-Gütesiegel (Zuchtstätten in denen drei aufeinander folgende Würfe mit dem ASA-Gütesiegel ausgezeichnet wurden)
Zuchtrüden mit ASA-Gütesiegel (NEU - gültig ab 02/2009 mit Gentest für MDR-1 und Hereditary Cataract Mutation)
Zuchthündinnen mit ASA-Gütesiegel (NEU - gültig ab 02/2009 mit Gentest für MDR-1 und Hereditary Cataract Mutation)
Antragsformulare für die Ausstellung eines Gütesiegels können
hier downgeloadet werden:
A S A – G Ü T E S I E G E L
(erweitert, gültig ab 02/2009)
Allgemeines:
ASA-Gütesiegel werden nur für Züchter ausgestellt, die zum Zeitpunkt des Antrags Mitglieder im ASA sind.
Der ASA-Züchter erklärt sich mit einer in der Regel vorher angekündigten Begutachtung von Zuchttieren und Würfen bzw. einer Überprüfung seiner Zuchtstätte einverstanden.
Für die Ausstellung der ASA-Gütesiegel ist ein durch den Vorstand festzusetzender Betrag zu entrichten. Antragsformulare liegen beim ASA auf und können dort angefordert werden bzw. sind auf der Homepage als Download verfügbar.
Alle Anträge auf Ausstellung eines ASA-Gütesiegels und alle dafür erforderlichen Unterlagen sind an die Vereinsadresse des ASA zu senden. Den Zuchtwarten obliegt die Entscheidung, ob alle Kriterien ordnungsgemäß eingehalten worden sind.
Mit dem Ausscheiden eines Züchters aus dem Verein „Australian Shepherds of Austria“ erlischt automatisch auch die Gültigkeit jedweden Gütesiegels.
Der ASA stellt unter folgenden Bedingungen ein Gütesiegel für Zuchttiere, Würfe und Zuchtstätten aus:
Zuchttiere:
Zusätzlich zu den in der ASA-Zuchtordnung verpflichtend festgehaltenen Kriterien müssen Zuchttiere für die Ausstellung eines Gütesiegels folgende Bedingungen erfüllen:
- ASA-Zuchttiere müssen eine bestandene Arbeitsprüfung, mindestens ÖKV Begleithundeprüfung BGH-1, nach FCI-Ordnung (IPO oder ÖPO) aufweisen. Andere Prüfungen (z.B. Hüteprüfungen) bedürfen der Anerkennung durch den Vorstand des ASAs.
- MDR-1 Gentest bzw. MDR-1 gengetestete Eltern des Zuchttieres. Zulässige Befunde sind +/+ (genetisch frei) und +/- (Träger). Ein Zuchttier mit dem Befund +/- (Träger) darf nur mit einem genetisch freien (+/+) Hund verpaart werden.
- Katarakt-Gentest bzw. Katarakt gengetestete Eltern des Zuchttieres. Ausschließlich Hunden mit freiem Befund „CLEAR of the Hereditary Cataract Mutation“ wird das ASA-Gütesiegel ausgestellt.
Das ASA-Gütesiegel für Zuchthunde wird für eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt, vorausgesetzt alle oben angeführten Bedingungen sind zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt. Es kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer jeweils durch Vorlage der Kopie des Impfpasses und eines aktuellen und entsprechenden Augenbefundes (gelber Durchschlag) um eine weitere Periode verlängert werden.
Würfe:
Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden, damit für einen Wurf das ASA-Gütesiegel ausgestellt wird:
Mindestens ein Elterntier muss das ASA-Gütesiegel haben. Das zweite Elterntier muss selbst kein ASA-Gütesiegel haben, muss aber den Anforderungen für ein ASA-Gütesiegel entsprechen, auch wenn es sich nicht um ein ÖKV-registriertes Tier handelt.
Alle Welpen müssen beim ÖKV registriert werden.
Anträge auf Ausstellung eines ASA-Gütesiegels für einen Wurf müssen bis 12 Wochen nach dem tatsächlichen Wurfdatum gestellt werden.
Die erforderlichen und beizulegenden Unterlagen können dem vorgefertigten Formular auf Antrag eines Gütesiegels für einen Wurf entnommen werden. Zusätzlich sind die Kopien aller Ahnentafeln der Welpen an die Vereinsadresse zu senden.
Zuchtstätte:
Als Zeichen besonderer Qualität kann eine ASA-Zuchtstätte mit einem Gütesiegel ausgezeichnet werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Es müssen mindestens die letzten 3 aufeinanderfolgenden Würfe mit dem ASA-Gütesiegel ausgezeichnet worden sein. In weiterer Folge müssen sämtliche Würfe nach ASA-Richtlinien gezüchtet werden.
- Werden in einer Zuchtstätte verschiedene Hunderassen gezüchtet, so dürfen insgesamt auch nicht mehr als 5 Würfe pro Jahr aufgezogen werden.
Das ASA-Gütesiegel für eine Zuchtstätte hat jeweils eine Gültigkeit von 3 Jahren, vorausgesetzt es liegen keine Verstöße vor. Es muss nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wieder neu beantragt werden.
Im Falle eines Umzugs der Zuchtstätte muss das Gütesiegel neu beantragt werden.
© 1998-2009 by Australian Shepherds of Austria (ASA)
Stand: 02.2009
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