Österreichischer Kynologenverband

Folgende Formulare können downgeloaded werden:
Zuchttiermeldung
Deckmeldung
Wurfmeldung
Gebißbestätigung

Z U C H T O R D N U N G

(gültig ab 02/2009)

Die Zuchtordnung des ASA dient in Ergänzung zur Zuchtordnung des ÖKV der Erhaltung der rassetypischen Merkmale des Australian Shepherds und der Förderung der planmäßigen Zucht dieser Rasse.

1. Züchter

Als ASA-Züchter gelten alle ASA-Mitglieder, die sich spätestens drei Wochen vor Belegung einer Hündin als Ordentliches Mitglied in der Sparte „Züchter“ beim ASA angemeldet haben und vom Vorstand aufgenommen worden sind.
Die vorliegende ASA-Zuchtordnung ist in Verbindung mit der ÖKV-Zuchtordnung für alle ASA-Züchter verpflichtend.
Ein ASA-Züchter hat bei der Planung seiner Würfe stets auf das Wohl der gesamten Rasse Bedacht zu nehmen. Bei der Wahl der Zuchttiere (Hündin und Rüde) sind stets sämtliche Eigenschaften (Ausstellungsbewertungen, Arbeitseigenschaften, Wesen, genetischer Hintergrund) in Erwägung zu ziehen und nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Das bedeutet, dass jeder Züchter verpflichtet ist, sich so weit aus- bzw. fortzubilden, dass er die oben angeführten Punkte ausreichend einschätzen kann und sich der möglichen Auswirkungen auf eine geplante Verpaarung bewusst ist. Richtlinie für das Zuchtziel ist dabei stets der gültige Rassestandard.
Ein ASA-Züchter hat genaue Aufzeichnungen über alle Würfe bzw. Deckakte seiner Zuchtstätte zu führen. Diese Aufzeichnungen haben folgende Daten zu enthalten:

  1. Deckdatum & Kopie der Deckmeldung
  2. Wurfdatum & Kopie der Wurfmeldung
  3. Kopien der Papiere und Untersuchungsbefunde beider Zuchttiere (HD, Augen, Gebissbescheinigung, Stammbaum, Showbewertungen, Arbeitsprüfung) und gegebenenfalls die Unterlagen des ASA-Gütesiegels (MDR-1-Gentest, Katarakt-Gentest, Arbeitsprüfung)
  4. Der Besitzer der Zuchthündin hat außerdem die Daten der Welpenkäufer aufzubewahren.
  5. Der Besitzer des Zuchtrüden hat ein Deckbuch zu führen, in welchem alle nationalen und internationalen Deckungen angeführt werden müssen. Das Deckbuch muss die Daten der Deckpartner, das Deckdatum und die Anzahl der gefallenen Welpen enthalten. Auf Anfrage der Zuchtwarte muss eine Kopie dessen an die Vereinsadresse gesandt werden.

Diese Aufzeichnungen sind für eine Dauer von mindestens 10 Jahren aufzubewahren.
ASA-Züchter haben den Zuchtwarten jederzeit Zugang zu ihrer Zuchtstätte zu gewähren. In der Regel werden solche Besuche 1-2 Wochen zuvor angekündigt.

2. Zuchtwarte

Zur Betreuung bzw. Überwachung der Zuchttätigkeit werden vom Vorstand Zuchtwarte bestimmt.
Die Zuchtwarte sind verpflichtet, die Mitglieder in Fragen der Zucht, der Zuchttätigkeit und der Zuchtveranstaltungen aufzuklären und zu beraten. Hieraus ergibt sich für die Zuchtwarte die Verpflichtung, sich selbst zum Zwecke der ständigen Aktualisierung des Erkenntnisstandes durch Besuch einschlägiger Lehrgänge und Tagungen regelmäßig fortzubilden.
Die Zuchtwarte sind befugt sämtliche Zuchtstätten und Würfe stichprobenartig und auch wiederholt zu besichtigen. Des Weiteren überprüfen sie die eingesandten Gesundheits- und Untersuchungszeugnisse, um jederzeit Auskunft über den Gesundheitszustand der Australian Shepherd Population in Österreich in ihrer Gesamtheit geben zu können. Des Weiteren werden sie dieses Wissen benutzen, um Züchter bei der Wahl geeigneter Verpaarungen zu unterstützen, wiewohl Detailauskünfte über Untersuchungsergebnisse einzelner Hunde nicht an Dritte (= alle außer dem Züchter und dem Eigentümer eines Hundes) weitergegeben werden dürfen.
Anhand der von den ASA-Züchtern eingesandten Meldungen von Zuchttieren erstellen die Zuchtwarte das vom ASA zu veröffentlichende Deckrüdenverzeichnis.

3. Zuchttiere

Ein ASA-Züchter verwendet ausschließlich gesunde Zuchttiere, die mindestens drei Wochen vor der Belegung dem ASA gemeldet sein müssen. Die Meldung eines Zuchttieres erfolgt durch Einsenden des ausgefüllten, beim ASA aufliegenden Formulars (Zuchttiermeldung) sowie unter Beifügung einer Kopie der ÖKV-Ahnentafel bzw. dem Original der vom ÖKV mit Zuchtbuchstempel versehenen, anerkannten Ahnentafel, des gelben Durchschlags der aktuellen Augenuntersuchung, der Kopie der HD-Untersuchung, Kopie der Gebissbescheinigung, Kopie der Showbewertungen, Kopie des Impfpasses sowie von zwei Farbfotos des stehenden Hundes (von rechts und von links) sowie einer Kopie der  Bestätigung der Arbeitsprüfung. Die Kosten für tierärztliche Untersuchungen und Befundungen von Zuchttieren sind durch den Züchter zu tragen.

3.1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Die ordnungsgemäße Haltung und Gesundheit der Zuchttiere in den ASA-Zuchtstätten muss gewährleistet sein. Die jeweiligen Tierschutz- und Tierhaltungsvorschriften müssen eingehalten werden.
  2. Die Zuchttiere müssen regelmäßigen Familienanschluss haben und dürfen nicht ausschließlich im Zwinger gehalten werden.
  3. Die Zucht muss am Wohnsitz des Züchters erfolgen.
  4. Die Zuchtstätte muss über eine ausreichend große Grünfläche als Auslauf für Zuchttiere und Welpen in unmittelbarem Anschluss an die Wohnstätte des Züchters verfügen.
  5. Alle Zuchttiere müssen dem von der FCI anerkannten Standard des Australian Shepherd entsprechen.
  6. Alle Zuchttiere im Besitz eines ASA-Züchters müssen beim ÖKV registriert sein.
  7. Mit rassefremden Tieren darf keine Verpaarung durchgeführt werden.
  8. Alle Zuchttiere müssen gesund und ungezieferfrei gehalten werden.
  9. Alle Zuchttiere müssen regelmäßig geimpft und entwurmt werden.
  10. Alle Zuchttiere müssen ein Scheren- oder Zangengebiss haben, das Gebiss darf max. einen fehlenden Zahn aufweisen.
  11. Operative Eingriffe zum Zweck der Korrektur des Aussehens bzw. ohne medizinische Indikation (an Ohren, Rute, Zähne, Hoden, etc.) dürfen nicht vorgenommen werden.
  12. Die Zuchttiere müssen für den ersten Deckakt ein Mindestalter von 18 Monaten erreicht haben. Diese gilt sowohl für Hündinnen als auch für Rüden.
  13. Nach vollendetem 9. Lebensjahr dürfen Hündinnen nicht mehr zur Zucht verwendet werden.
  14. In einer Zuchtstätte dürfen pro Jahr maximal 5 Würfe aufgezogen werden.
  15. Auch Hündinnen eines Züchters, der selbst nicht ASA-Mitglied ist, die aber vom Rüden eines ASA-Mitglieds gedeckt werden sollen, müssen die Kriterien dieser Zuchtordnung erfüllen. Ansonsten ist der Deckakt zu verweigern.

3.2. Häufigkeit der Zuchtverwendung

Im Interesse der einzelnen Zuchttiere als auch der Rasse in ihrer Gesamtheit gelten hinsichtlich der Häufigkeit in der Zuchtverwendung für ASA-Züchter folgende Regeln.

3.2.1. Hündinnen
  • Hündinnen dürfen nur einen Wurf pro Kalenderjahr aufziehen.
  • Hündinnen dürfen in ihrem ganzen Leben maximal 5 Würfe aufziehen.
3.2.2. Rüden

Für die Häufigkeit der Zuchtverwendung von Deckrüden gilt mit Veröffentlichung dieser Zuchtordnung:

  • Deckung national: max. 5 Deckungen pro Jahr
  • Deckung international: max. 10 Deckungen pro Jahr
  • Deckung im Leben eines Rüden insgesamt: max. 40 Deckungen

3.3. Augenuntersuchungen

Zuchtrüden müssen jährlich einer Augenuntersuchung unterzogen werden. Bei Zuchthündinnen darf zum Zeitpunkt des Deckens der Augenbefund nicht älter als 12 Monate sein. Der Augenbefund muss eine Zuchttauglichkeit gewährleisten, bei welchen Diagnosen Zuchtverbot besteht siehe Punkt 3.8. Zuchtausschluss.
Die Zuchttiere haben durch einen dem Arbeitskreis für Veterinärophtalmologie (AKVO) angehörenden Tierarzt befundet zu werden. Zuchttiere, die sich im Besitz eines ausländischen Züchters befinden, haben durch einen entsprechend qualifizierten Fachtierarzt (z.B. DOK-Dortmunder Kreis, CERF, ECVO etc.) befundet zu werden.
Die gelben Durchschläge der Augenuntersuchungen sind an die Vereinsadresse zu senden.

3.4. HD-Untersuchungen

Es dürfen nur Hunde mit HD-Befund A und B (bzw. OFA-excellent oder OFA-good) zur Zucht verwendet werden. Das Mindestalter für das HD-Röntgen liegt bei 15 Monaten.
ASA-Zuchttiere haben durch eine der folgenden Stellen befundet zu werden:

Veterinärmedizinische Universität Wien
Institut für Röntgenologie
Veterinärplatz 1
A-1210 Wien

Dr. Günter Schwarz
Tierklinik Hollabrunn
Ziegelofenweg 4
2020 Hollabrunn

Orthopedic Foundation for Animals (OFA)
2300 E Nifong Boulevard
Columbia, Missouri, 65201-3856

Hunde mit dem HD-Befund B dürfen nur mit Hunden mit dem HD-Befund A verpaart werden.
Zuchttiere, die sich im Besitz eines ausländischen Züchters befinden, haben entweder von der Auswertungsstelle der jeweiligen nationalen Australian Shepherd Zuchtvereinigung oder der OFA (Orthopedic Foundation for Animals) befundet zu werden.

3.5. Showbewertungen

Alle Zuchttiere müssen auf zwei nationalen oder internationalen FCI-Ausstellungen oder Zuchtschauen mindestens mit dem Formwert „Sehr gut“ von mindestens zwei verschiedenen FCI-Richtern bewertet worden sein.

3.6. Arbeitsprüfung

ASA-Zuchttiere müssen mindestens eine bestandene Arbeitsprüfung nach FCI-Ordnung (IPO oder ÖPO) aufweisen. Andere Prüfungen (z.B. Hüteprüfungen) bedürfen der Anerkennung durch den Vorstand des ASAs.

3.7. Unzulässige Verpaarungen

Folgende Verpaarungen sind nicht zulässig:

  1. Merle mit Merle
  2. Hunde mit dem HD-Befund B dürfen nicht miteinander verpaart werden.
  3. Natural Bobbed Tail (NBT) mit Natural Bobbed Tail (NBT)
  4. Hunde, denen ein Zahn fehlt, dürfen nur mit vollzahnigen Hunden verpaart werden.
  5. Sollte sich aus der Nachkommenschaft einer Paarung schließen lassen, dass er/sie Träger einer vererbbaren Krankheit ist, darf diese Paarung nicht wiederholt werden. Des Weiteren werden die nächsten Würfe beider Tiere auf diese Krankheit hin beobachtet. Bei Wiederauftreten dieser Krankheit wird der betreffende Hund aus der Zucht ausgeschlossen.

3.8. Zuchtausschluss

Folgende Tiere dürfen nicht zur Zucht verwendet werden bzw. auch nicht gedeckt werden:

  • Monorchiden und Kryptorchiden
  • Hunde mit Hasenscharte oder Spaltrachen
  • Hunde mit mehr als einem fehlenden Zahn
  • Hunde mit Vorbiss oder Rückbiss von mehr als 2 mm
  • Blinde oder taube Hunde
  • Albinos, fehlfarbene Hunde oder Hunde mit weißen Flecken am Körper
  • Hunde mit Knickschwanz
  • Hunde mit Wirbelsäulendeformationen
  • Hunde mit pathologischem Herzbefund
  • Wesensschwache, bissige und nervenschwache Hunde
  • Hunde mit HD-Befund ab C (oder ab OFA-fair).
  • Für diagnostizierte Augenkrankheiten gilt:
Zuchtverbot bei einer der nachstehend positiven Diagnosen:
• Blindheit
• Katarakt
• Retinadysplasie - RD
• Hypoplasie/Mikropapille
• Collie Augenanomalie CEA
• Dyspl. L.pectinatum Abnormalität
• Linsenluxation (primär)
• Retinadegeneration – PRA

Zuchtverbot
bei mehr als zwei der nachstehend positiven Diagnosen:
• MPP
• PHTVL/PHPV
• Entropium/Trichiasis
• Ektropium/Makroblepharon
• Distichiasis/Ektopische Zilien
• Korneadystrophie
• fehlende Punct. Lacrimalis sup.

Zucht bis auf Widerruf gestattet: bei bis zu zwei positiven Diagnosen mit einem in Bezug auf Augenerkrankungen komplett freien Paarungspartner.

4. Welpen

Die Welpen müssen vom Züchter artgerecht aufgezogen werden. Auf eine sehr gute Sozialisation und Habituation der Welpen ist vom ASA-Züchter unbedingt großer Wert zu legen.
Eine Augenuntersuchung der Welpen muss vor Abgabe der Welpen im Alter von
6-7 Wochen durchgeführt worden sein. Diese muss von einem Tierarzt durchgeführt werden, der dem Arbeitskreis für Veterinärophthalmologie Österreichs (AKVO) angehört. Die gelben Durchschläge der Augenbefunde sind baldmöglichst an den ASA zu schicken.
Es hat eine Wurfabnahme durch einen Tierarzt oder einen ASA-Zuchtwart entsprechend des vom ASA anerkannten ÖKV-Wurfabnahmeprotokolls zu erfolgen.
Zum Zeitpunkt der Abgabe an die neuen Besitzer müssen die Welpen mindestens 8 Wochen alt sein. Sie müssen mehrmals entwurmt sowie gechipt worden sein und eine aktive Impfung bekommen haben.
Der Züchter garantiert für die Gesundheit der Welpen zum Zeitpunkt der Übergabe an den neuen Besitzer. Es dürfen keine Welpen an Zoogeschäfte oder Tierhändler abgegeben werden.
Alle Welpen müssen beim ÖKV (oder einer anderen zuchtbuchführenden, von der FCI anerkannten Körperschaft) registriert werden. Der Züchter hat dem Welpenbesitzer die entsprechenden Papiere (Ahnentafel, Augenbefund und Impfpass) nach Erhalt auszuhändigen.

5. Zuchtverfahren

Um den Züchter durch Beratung und Welpenvermittlung optimal zu unterstützen, gleichzeitig aber eine möglichst optimale Betreuung des gesamten Zuchtgeschehens in Österreich für die Rasse Australian Shepherd zu gewährleisten, müssen ASA-Züchter die Zuchtwarte zuverlässig und pünktlich mit den unten angeführten Informationen versorgen. Bei Zuwiderhandeln kann der ASA einen nicht ordnungsgemäß gemeldeten Wurf (betrifft alle Teilmeldungen, die im Rahmen eines Zuchtaktes notwendig sind) nicht vermitteln. Sollte ein Züchter wiederholt die notwendigen Meldungen nicht ordnungsgemäß durchführen, so kann der Vorstand des ASA ihn wegen grober Verletzung seiner Mitgliedspflicht vom Verein ausschließen.

5.1. Zuchttiermeldung

Spätestens 3 Wochen vor einer Belegung muss ein im Besitz eines ASA-Züchters befindliches Zuchttier unter Verwendung des beim ASA aufliegenden Formulars (Zuchttiermeldung) sowie unter Beifügung einer Kopie der ÖKV-Ahnentafel bzw. dem Original der vom ÖKV mit Zuchtbuchstempel versehenen, anerkannten Ahnentafel, des gelben Durchschlags der aktuellen Augenuntersuchung, der Kopie der HD-Untersuchung, Kopie der Gebissbescheinigung, Kopie der Showbewertungen, Kopie des Impfpasses sowie von zwei Farbfotos des stehenden Hundes (von rechts und von links) sowie einer Kopie der  Bestätigung der Arbeitsprüfung bei der Vereinsadresse gemeldet sein.

5.2. Wurfplanung

Alle ASA-Züchter sollen bis Ende eines Jahres die für das nächste Kalenderjahr geplanten Zuchtvorhaben (Anzahl der Würfe und ungefähre Zeitpunkte) den Zuchtwarten melden. Diese Daten werden anonymisiert den anderen Züchtern weitergemeldet, damit das voraussichtliche Welpenaufkommen abgeschätzt werden kann.
Jeder Züchter muss sich vor jeder beabsichtigten Deckung, also rechtzeitig bevor die Hündin läufig wird, mit einem Zuchtwart wegen der Wahl des Rüden in Verbindung setzen. Eventuell gewünschte Deckrüden sind vorzuschlagen. Die Wahl der Zuchtpartner ist sehr wichtig, deshalb sollte der Züchter auf den Rat des Zuchtwartes nicht verzichten. Die Zuchtwarte unterliegen hinsichtlich dieser Pläne einer absoluten Verschwiegenheit und dürfen außer gegenüber dem Vorstand Dritten gegenüber keine Auskünfte über diese Informationen geben.

5.3. Deckmeldung

ASA-Züchter (sowohl Hündinnen- als auch Deckrüdenbesitzer) haben spätestens bis zu 2 Wochen vor dem voraussichtlichen Wurftermin eine Kopie der ÖKV-Deckmeldung der Vereinsadresse zu übermitteln. Hat ein Deckrüde die Hündin eines Nicht-ÖKV-Züchters (z.B. VDH in Deutschland) belegt, so hat der Deckrüdenbesitzer ebenfalls bis spätestens 2 Wochen vor dem voraussichtlichen Wurftermin die jeweilige Deckmeldung in Kopie einzusenden. Ist eines der beiden Zuchttiere nicht beim ÖKV registriert, so ist der Deckmeldung eine Kopie der jeweiligen autorisierten Ahnentafel beizufügen.

5.4. Wurfmeldung und Wurfabnahme

Innerhalb der ersten zwei Wochen nach dem tatsächlichen Wurftermin hat der ASA-Züchter die ASA-Wurfmeldung an die Vereinsadresse zu senden. Eine Kopie des ÖKV-Wurfabnahmeberichts gemeinsam mit der Kopie des ÖHZB Eintragungsformular des ÖKV hat bis zur 9. Lebenswoche der Welpen an die Vereinsadresse übermittelt zu werden. Eine Online-Präsenz des Wurfs kann erst nach Erhalt der ASA-Wurfmeldung erfolgen.


6. Einsendung von Meldungen

Die Einsendung von Meldungen die Zucht betreffend (Meldung von Zuchttieren, Deckmeldung, Wurfmeldung, Wurfabnahme) hat an die Vereinsadresse zu erfolgen. Sie wird in allen Medien des Vereins regelmäßig bekannt gegeben. Meldungen, die an eine andere Adresse gesandt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Meldungen können in Briefform erfolgen.



 



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Stand: 04.05.2008